Im Jahr vor der Wahl können Sie jederzeit auf zwei Arten eine Vollmacht erteilen. Angesichts der bevorstehenden Kommunalwahlen am 15. und 22. März 2026 wird es möglich sein, Vollmachten vollständig elektronisch unter Verwendung einer hochgradigen digitalen Identität zu erteilen und zu widerrufen.
Informationen auf der Website der Gemeinde: https://www.vendays-montalivet.fr/procuration/
Die Website der französischen Regierung liefert sehr klare Informationen – im Folgenden haben wir Auszüge davon übersetzt.
https://www.elections.interieur.gouv.fr/comprendre-elections/comment-je-vote/vote-par-procuration
Bei Kommunalwahlen kann jeder wahlberechtigte Wähler eine Stimmrechtsvertretung erteilen. Das Vollmachtsformular (Procuration) kann online auf der Website der französischen Regierung in französischer oder englischer Sprache ausgefüllt werden: https://www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/R12675
Ein sehr übersichtliches PDF-Dokument mit dem Titel „Version Facile à Lire et à Comprendre – Le vote par procuration” (Leicht lesbare und verständliche Version – Stimmabgabe durch Bevollmächtigung) kann ebenfalls von der Website heruntergeladen werden. Da der Text nur auf Französisch verfügbar ist, finden Sie hier eine grobe, unverbindliche Übersetzung (ohne die schönen Bilder). Wir haben Passagen in Kursivschrift hinzugefügt.
Wie kann man per Briefwahl wählen?
Maschinelle Übersetzung von https://www.elections.interieur.gouv.fr/sites/elections/files/2024-05/VersionFacileLireetComprendre-Levoteparprocuration.pdf
In Frankreich muss jeder Wähler persönlich zur Wahl gehen. Wenn Sie am Wahltag nicht wählen können, beispielsweise
weil Sie arbeiten oder im Urlaub sind, krank oder behindert sind,
können Sie jemanden bitten, in Ihrem Namen zu wählen. Dies wird als Stimmrechtsvertretung bezeichnet.
Sie müssen die Stimmrechtsvertretung einer Person übertragen, der Sie vertrauen. Das bedeutet, dass diese Person für den Kandidaten Ihrer Wahl stimmen wird.
Wie funktioniert die Stimmrechtsvertretung?
Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als Vollmachtgeber bezeichnet.
Die Person, die die Vollmacht erhält, wird als Bevollmächtigter bezeichnet.
Sie können einem Bevollmächtigten, der nicht in Ihrem Wahlkreis registriert ist, eine Vollmacht erteilen. Ihr Bevollmächtigter muss jedoch in Ihrem Wahllokal in Ihrem Namen wählen. Wenn Sie den Wahlkreis wechseln, in dem Sie registriert sind, z. B. weil Sie umziehen, bleibt Ihre Vollmacht gültig.
Wann können Sie eine Vollmacht erteilen?
Sie können eine Vollmacht ein Jahr vor der Wahl und bis zu einem Tag vor der Wahl erteilen.
Wie erteilt man eine Vollmacht?
Um eine Vollmacht zu erteilen, müssen Sie die nationale Wählernummer Ihres Bevollmächtigten kennen. Diese Nummer ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte jedes Wählers vermerkt.
Sie finden sie auch auf der Website service-public.
Beantragen Sie Ihre Vollmacht online
Sie müssen die Website Maprocuration.gouv.fr besuchen.
Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen. Ihr Antrag wird registriert. Sie erhalten eine Registrierungsnummer. Sobald Ihr Antrag registriert wurde, haben Sie zwei Monate Zeit, um ihn bestätigen zu lassen:
bei einer Polizeidienststelle,
bei einer Gendarmerie,
beim Konsulat, wenn Sie im Ausland leben.
Sie müssen Folgendes vorlegen:
Ihre Registrierungsnummer,
einen Identitätsnachweis, zum Beispiel Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Reichen Sie Ihren Antrag persönlich ein (in Frankreich)
bei einer Polizeidienststelle
bei einer Gendarmerie
beim Amtsgericht. Sie können das Gericht wählen, das Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz am nächsten liegt
bei einem Konsulat: Dies ist die Regierungsbehörde, die sich um französische Staatsbürger im Ausland kümmert. Das französische Konsulat in Deutschland kümmert sich beispielsweise um französische Staatsbürger, die in Deutschland leben.
an einem öffentlich zugänglichen Ort, z. B. im Rathaus. Der Präfekt des Departements entscheidet über die Liste der Orte und Öffnungszeiten.
Sie können:
das Verwaltungsformular CERFA Nr. 14952*03 für die Beantragung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten von der Website service-public.fr herunterladen und ausdrucken
das Formular anfordern und vor Ort ausfüllen
Sie müssen einen Identitätsnachweis vorlegen.
In beiden Fällen:
Sobald Ihr Antrag bestätigt wurde, wird das Vollmachtsformular an Ihr Rathaus geschickt.
Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig einreichen,
damit er rechtzeitig vor der Wahl bestätigt und vom Rathaus erhalten werden kann.
Andernfalls kann Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Namen wählen.
Wenn Sie nicht reisen können (gilt für Frankreich)
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder einer schweren Krankheit nicht reisen können:
müssen Sie einen Brief an einen Polizeibeamten schicken und ihn bitten, zu Ihnen nach Hause zu kommen.